Allgemeine Geschäftsbedingungen
| 1. Geltung der Geschäftsbedingungen |
|
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund
nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden
nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt,
wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
|
|
| zurück | |
| 2. Produktionsaufträge |
|
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur
anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als
15% zu erwarten ist.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen
überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der
Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser
Pflicht resultiert.
2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger
Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden
Verpflichtungen im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme
vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsmäßig
abnimmt.
2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach der Ablieferung der Bilder
bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsmäßig und
mängelfrei abgenommen.
|
|
| zurück | |
| 3. Produktionshonorar und Nebenkosten |
|
3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten
hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein
Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten
verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem
Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Rentkosten,
Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen
abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig. Erstreckt sich die
Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung
des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
|
|
| zurück | |
| 4. Anforderung von Archivbildern |
|
4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl
für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der
Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.
4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen.
Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die
Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen,
Bilddatensätze oder Folien geöffnet, ist der Bildautor – vorbehaltlich eines weitergehenden
Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung
der Bilder nicht kommt.
4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die
sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 50,00 Euro beträgt.
Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi,
Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die
vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine
Blockierungsgebühr von 1,75 Euro pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu
zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor
Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
|
|
| zurück | |
| 5. Nutzungsrechte |
|
5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten
Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bildern im Rahmen seiner Eigenwerbung zu
verwenden.
5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an
andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder
Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der
Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des
Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher
Schwächen mittels elektronischer Retusche.
5.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild
erfolgen.
5.5. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach Erhalt der vollständigen und uneingeschränkten Honorarzahlung. |
|
| zurück | |
| 6. Digitale Bildverarbeitung |
|
6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Wiedergabe von digitalen Bildern im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten
Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des
Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder
sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung
zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.
6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen
sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten
auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen
Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
|
|
| zurück | |
| 7. Schutzrechte Dritter |
|
7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgelichtete Personen oder die Inhaber der
Rechte an abgelichteten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer
Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter
oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, etc. dem
Auftraggeber.
7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür
verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder
sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
|
|
| zurück | |
| 8. Haftung und Schadensersatz |
|
8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer
unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.
8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand
zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der
Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens
Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 Euro für jedes Original und von 200,00 Euro für jedes Duplikat zu
verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren
Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.
8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Wiedergabe eines Bildes – egal ob in
herkömmlicher oder digitaler Form – ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu
fordern, mindestens jedoch 500,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name
des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor
bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
|
|
| zurück | |
| 9. Mehrwertsteuer |
|
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
|
|
| zurück | |
| 10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand |
|
10.1.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.2.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland
verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart..
|
|
| zurück | |
![]() |
Kontakt/Impressum |
Konzept/Design/Programmierung: Torsten Elger Fotograf+Grafiker+Diplomkulturwissenschaftler Choriner Str. 37, 10435 Berlin Telefon + 49 (0)30 44048382 email info@berlin-look.de SteuerNr. 31/275/60070 Rechtshinweis: Die Urheberrechte der im Rahmen der Webseite verwendeten Texte und Bildmaterialien liegen ausschließlich beim Autor der Webseite. Eine anderweitige Nutzung der Bilder und Texte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors bzw. der Auftraggeber der Fotoarbeiten. Eine Zuwiderhandlung wird zivilrechtlich verfolgt. Für die Inhalte auf verlinkte URLs bzw. auf deren Funtionstüchtigkeit übernimmt der Autor keinerlei Haftung. Torsten Elger · Autor |
|
